Beschreibung
LE 623R22 – Art. 725a OR Kapitalverlust / Sanierung
Schwerpunkt Neues Aktienrecht nach der ersten Revisionssaison / Art. 725a OR Kapitalverlust / Eingeschränkte Revision / Kurzfall / Kann auf die vorgeschriebene Eingeschränkte Revision verzichtet werden, wenn ausreichend Sanierungsmassnahmen zur Behebung des Kapitalverlustes ergriffen wurden, z.B. Rangrücktrittsvereinbarungen
Lernziel: Besprechung von Fragen zum gesetzlichen Verhalten bei Ausübung der Funktion als Revisionsstelle, insbesondere im wichtigen Spannungsfeld von Prüfkunden in finanziellen Nöten / Praxisfall
Zeitgutschrift 59 min