Beschreibung
LE 621R47 – Spezialprüfungen – Aufwertung nach OR 670 / 960b
Eingeschränkte Revision / Aufwertung nach Art. 670 OR / Gesellschaft mit Rangrücktritt / Gesellschaft mit Unterbilanz / 2 Kurzfälle / Die Aufwertung nach OR 670 dient der Beseitigung einer Unterbilanz nach Art. 725 Abs. 1 OR / Ist diese Aufwertung auch bei «gewöhnlicher» Unterbilanz möglich? / Gilt das auch wenn die Gesellschaft überschuldet ist, aber ausreichende Rangrücktritte erhalten hat? Lernziel: Besprechung Praxisfall und verstehen der Pflichten der RST / Praxisfall / Theorie
Zeitgutschrift 15 min