Beschreibung
LE 621R32 – Jahresrevision – Einsichtsrechte von Gläubigern in Revisionsberichte
Kantonsgericht Waadt / Einsichtsrechte des Gläubigers in Jahresrechnung und Revisionsbericht / Kurzfall Ausstehende Forderungen / Gefährdete Forderung / Gläubigerrechte nach Art 958e Abs. 2 OR / Einsichtnahme durch Konkurrenten / Lernziel: Besprechung Entscheid KG Waadt vom 17. Februar 2020 zu den Voraussetzungen zur Einsichtnahme in Jahresrechnung und Revisionsbericht / Gerichtsentscheid / Theorie
Zeitgutschrift 7 min